Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 

1. Für Angebote und Lieferungen gelten, soweit nicht abweichende Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt wurden, ausschließlich nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Unsere Angebote sind freibleibend. Jede Teillieferung gilt als ein abgeschlossenes Geschäft, sofern nicht Gegenteiliges vereinbart ist. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur dann wirksam, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt werden. 

2. Die Preise gelten frei Liefergebühren sowie die Kosten für Lieferung gehen zu Lasten des Käufers. Für die Berechnung ermittelte Gewicht maßgebend.  

3. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, notwendige Betriebseinschränkungen, sowie alle Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der Lieferverpflichtung. In diesen Fällen verpflichten wir uns zu unverzüglicher Information. Ausgefallene Dienstleistungen werden nach Möglichkeit nachgeliefert. 

4. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat die Zahlung 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Werden die Zahlungsziele überschritten, so berechnen wir Spesen und Zinsen in Höhe der für unsere Kreditgewährung jeweils üblichen Jahreszinsen und ab dem 14. Tag mit der Mahnung 5 Euro Mahngebühren. Wir werden nur einmalig mahnen. Geht nach Kaufabschluss eine ungünstige Auskunft über den Käufer ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. 

5. Alle zugesicherten Eigenschaften bedürfen gemeinsamer schriftlicher Vereinbarungen. Anzeigen bei erkennbaren Mängeln und Abweichungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang / Abschluss der jeweilige Teildienstleistung zu erstatten. 

6. Die Gefahr für die Lieferung geht auf den Abnehmer mit Übergabe an den Transporteur, über. 

7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird noch in unserem Eigentum befindliche Ware zusammen mit anderer Ware verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis unseres Anteils an deren Wert. Wird unser Eigentum wieder veräußert, so tritt der Käufer hiermit alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, in Höhe der uns noch zustehenden Kaufpreisforderung zur Sicherung an uns ab. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Wir sind berechtigt, jederzeit Herausgabe der in unserem Eigentum befindlichen Ware zu verlangen, wenn uns die Erfüllung unserer Forderungen erheblich gefährdet erscheint. Gegenüber diesem Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag. 

8. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen verbindlich. Die Vertragsparteien vereinbaren, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht. 

9. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist Chemnitz, Deutschland. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Chemnitz 

BfAuD (Büro für Arbeits- und Datenschutz)  
Frank Hädicke 
Albert-Jentzsch-Straße 71 
09127 Chemnitz.

mar
2020

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